Zwei Hände halten ein kleines Modell eines Hauses.
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Haushaltshilfe versichern: Alles, was Sie wissen müssen

Julia Horti

Expertin für clevere Reinigungstipps

Eine Haushaltshilfe entlastet im Alltag, schafft Ordnung und sorgt dafür, dass zu Hause alles rundläuft. Doch wer regelmäßig Unterstützung beschäftigt, übernimmt auch Verantwortung. Ein Missgeschick kann schneller passieren, als man denkt: Eine zerbrochene Vase, ein Sturz beim Putzen oder ein Wasserschaden beim Fensterreinigen. Genau in solchen Momenten zeigt sich, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz ist.

Versicherungen für Haushaltshilfen schützen beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sichern ab, wenn etwas beschädigt wird oder ein Unfall passiert, und verhindern unangenehme finanzielle Folgen. Außerdem sorgen sie dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind.

In diesem Artikel erfahren Sie,

  • wann und für wen Versicherungspflicht besteht,
  • welche Versicherungen für Haushaltshilfen sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sind,
  • wie die Hausratsversicherung zusätzlichen Schutz bietet,
  • und welche Kosten und Abläufe im Schadensfall auf Sie zukommen können.

So behalten Sie den Überblick und können Ihre Haushaltshilfe mit gutem Gefühl beschäftigen. Los geht’s!

Wann muss ich eine Haushaltshilfe versichern?

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Sobald Sie jemanden regelmäßig oder gegen Bezahlung im Haushalt beschäftigen, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht:

  • Diese Regelung soll sicherstellen, dass Ihre Haushaltshilfe bei Unfällen geschützt ist und Sie als Arbeitgeber rechtlich abgesichert sind. Die Grundlage dafür findet sich in § 2 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII). Die Anmeldung erfolgt über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale.

Dabei ist entscheidend, in welcher Form die Haushaltshilfe arbeitet. 

  • Wird sie von Ihnen direkt angestellt, etwa als Minijobberin mit bis zu 556 Euro Monatsverdienst, sind Sie verpflichtet, sie anzumelden und damit automatisch unfallzuversichern. Bei dieser Variante tragen Sie als Arbeitgeber auch die Sozialabgaben.
  • Anders ist es bei selbstständigen Haushaltshilfen, wie sie über Plattformen wie Helpling gebucht werden. Diese Fachkräfte arbeiten eigenverantwortlich und sind selbst haftpflichtversichert. Sie müssen sich also nicht selbst um Versicherungsfragen kümmern und sind im Schadensfall dennoch geschützt.

Welche Versicherungen sind für Haushaltshilfen relevant?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe versichern möchten, gibt es unterschiedliche Versicherungen, die relevant sind. Welche davon verpflichtend oder empfehlenswert ist, hängt davon ab, ob Ihre Hilfe angestellt oder selbstständig tätig ist. Wer sich hier gut informiert, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Person, die im eigenen Zuhause arbeitet.

Gesetzliche Unfallversicherung (Pflicht für Minijobs)

Sobald Sie eine Haushaltshilfe als Minijobberin beschäftigen, ist die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtend. 

  • Sie schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen, also sowohl während der Tätigkeit im Haushalt als auch auf dem direkten Weg zur Arbeit.
  • Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale, die automatisch die Beiträge an die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes weiterleitet. Der Beitragssatz liegt bei etwa 1,6 % des Bruttolohns.

Betriebshaftpflichtversicherung (für Selbstständige)

  • Selbstständige Haushaltshilfen, die auf eigene Rechnung arbeiten, benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Sie deckt Schäden ab, die während der Arbeit entstehen können, etwa eine zerbrochene Vase, verkratzte Möbel oder Wasserschäden beim Putzen.
  • Bei Buchungen über Plattformen wie Helpling ist dieser Schutz bereits inklusive. Alle dort tätigen Reinigungskräfte sind haftpflichtversichert, sodass Kunden im Schadensfall abgesichert sind und sich um keine eigene Versicherung kümmern müssen.

Arbeitgeberhaftpflicht (freiwillig für Privathaushalte)

Für Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe im Minijob beschäftigen, ist eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung empfehlenswert:

  • Sie greift, wenn die angestellte Hilfe versehentlich etwas beschädigt, und schützt den Arbeitgeber vor hohen Ersatzforderungen. 
  • Diese Versicherung ist freiwillig, bietet aber zusätzliche Sicherheit im Alltag.  

Private Unfallversicherung (für Selbstständige)

Selbstständige Haushaltshilfen können sich zusätzlich mit einer privaten Unfallversicherung absichern. 

  • Diese gilt nicht nur während der Arbeit, sondern auch in der Freizeit. Sie ist besonders sinnvoll für Freiberufler, die keinen gesetzlichen Unfallschutz über die Minijob-Zentrale haben. 

Was ist mit der Hausratsversicherung?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe versichern möchten, sollten Sie auch eine Hausratsversicherung berücksichtigen. Sie schützt das Eigentum des Haushalts und ergänzt damit die anderen Versicherungsarten sinnvoll.

  • Grundsätzlich deckt die Hausratsversicherung Schäden am eigenen Besitz ab, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.
  • Wenn also ein Wasserrohr platzt und Möbel oder Elektrogeräte beschädigt werden, greift diese Versicherung.
  • Sie zahlt jedoch nicht, wenn eine fremde Person, zum Beispiel eine Haushaltshilfe, versehentlich etwas zerstört. Für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Diese Trennung ist wichtig, da viele Verbraucher hier falsche Annahmen treffen.

Trotzdem lohnt sich eine Hausratsversicherung, denn sie schützt Ihr gesamtes Inventar im Alltag, auch unabhängig von Dienstleistern. Sie deckt Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl ab und ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert.

  • Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kombiniert Hausrat- und Haftpflichtversicherung. So sind sowohl eigene als auch fremdverursachte Schäden abgedeckt.
  • Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, da grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Diese Kombination sorgt für eine ganzheitliche Absicherung im Alltag. Egal, ob Sie Ihre Wohnung selbst pflegen oder Unterstützung durch eine Haushaltshilfe erhalten.

Wer im Schadensfall haftet und welche Kosten auf Sie zukommen (könnten), sehen wir uns im kommenden Abschnitt genauer an. 

Haushaltshilfe versichern: Wer haftet im Schadensfall?

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Ein zerbrochener Spiegel, ein Fleck auf dem Teppich oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit sind schnell passiert. Die Haftungsfrage hängt in erster Linie davon ab, ob die Hilfe angestellt oder selbstständig tätig ist.

Angestellte Haushaltshilfen (Minijob)

Bei angestellten Kräften im Minijob gelten klare Regeln. 

  • Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn etwas aus Versehen geschieht, etwa eine umgestoßene Vase. In solchen Fällen haftet in der Regel der Arbeitgeber, also die Privatperson, die die Hilfe beschäftigt.
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz hingegen, etwa wenn absichtlich etwas beschädigt wird, führen dazu, dass die Haushaltshilfe selbst haftbar gemacht werden kann.

Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie deckt Unfälle ab, die während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin passieren. Voraussetzung ist, dass die Hilfe korrekt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet wurde.

Selbstständige Haushaltshilfen (z. B. über Plattformen wie Helpling)

Bei selbstständigen Kräften ist die Situation einfacher:

  • Sie sind über ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Diese übernimmt die Kosten, wenn bei der Arbeit etwas beschädigt oder verschmutzt wird. Der Auftraggeber trägt hier kein Risiko, da die selbstständige Reinigungskraft ihre Tätigkeit gewerblich ausführt und damit selbst für Versicherungsschutz sorgen muss.

Und wie das Ganze bei Helpling funktioniert? Wenn Sie über die Plattform buchen, ist dieser Schutz bereits integriert. Schäden werden über die Plattform gemeldet und reguliert. Für Sie als Auftraggeber entsteht kein zusätzlicher Aufwand oder Papierkram. Damit sind sowohl Sachschäden als auch Haftungsfragen transparent und unkompliziert geregelt.

Wie schließt man die richtige Versicherung ab?

Starten Sie mit einem klaren Plan. So sichern Sie sich und Ihre Haushaltshilfe zuverlässig ab.

  1. Beschäftigungsmodell klären: Angestellt oder selbstständig. Davon hängen Pflichten, Beiträge und Zuständigkeiten ab.
  2. Minijob anmelden, wenn angestellt: Nutzen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. So ist die gesetzliche Unfallversicherung automatisch aktiv.
  3. Hausrat prüfen: Lesen Sie die Police genau. Deckt sie Einbruch, Leitungswasser und Feuer ab. Prüfen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist und welche Selbstbeteiligung gilt.
  4. Haftpflicht ergänzen: Für angestellte Hilfen empfiehlt sich eine Arbeitgeberhaftpflicht. Sie schützt, wenn durch die Tätigkeit versehentlich etwas beschädigt wird.
  5. Selbstständige absichern lassen: Verlangen Sie einen Nachweis der Betriebshaftpflicht. Dokumentieren Sie die Police in Ihren Unterlagen.
  6. Regelmäßig aktualisieren: Ändern sich Umfang, Adresse oder Werte im Haushalt, passen Sie die Policen an. Ein kurzer Jahrescheck reicht oft.

Haushaltshilfe versichern: Praktische Tipps 

Versicherungsschutz ist nur so gut, wie er im Alltag funktioniert. Damit Sie im Ernstfall schnell und sicher reagieren können, lohnt sich ein klarer Überblick über Kosten, Abläufe und Zuständigkeiten. Eine gute Versicherung ist nur dann hilfreich, wenn Sie wissen, wie Sie sie nutzen: 

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Policen und vergleichen Sie Beiträge. Viele Versicherer bieten Kombi-Tarife, die Hausrat, Haftpflicht und Unfall abdecken. So vermeiden Sie doppelte Kosten und sichern sich einen klaren Überblick. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen mit Ihrer Haushaltshilfe schriftlich. Das hilft, wenn einmal etwas passiert.
  • Kommt es zu einem Schaden, sollten Sie schnell handeln. Melden Sie den Vorfall umgehend an den Versicherer, machen Sie Fotos und beschreiben Sie den Hergang so genau wie möglich. Je besser die Dokumentation, desto schneller verläuft die Regulierung.
  • Achten Sie außerdem darauf, dass alle Beteiligten, sowohl Arbeitgeber als auch Haushaltshilfe, über ihre Versicherungen informiert sind. Nur wenn beide Seiten abgesichert sind, entsteht langfristig Sicherheit und Vertrauen.

Wenn Sie Ihre Reinigung über Helpling buchen, ist vieles bereits geregelt. Die dort tätigen Fachkräfte sind haftpflichtversichert, und Sie erhalten eine transparente Abwicklung mit klaren Prozessen im Schadensfall. Das spart Zeit, Aufwand und Unsicherheit.

Fazit

Eine Haushaltshilfe bedeutet Entlastung und Lebensqualität. Doch echte Sicherheit entsteht erst, wenn auch der Versicherungsschutz stimmt. Die richtige Absicherung sorgt bei Unfall, Sachschaden oder kleinen Missgeschicken dafür, dass aus einem Problem kein finanzieller Nachteil wird.

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung, einer passenden Haftpflicht und einer ergänzenden Hausratsversicherung schaffen Sie ein stabiles Fundament. Arbeitgeber und Haushaltshilfe profitieren gleichermaßen, weil beide Seiten wissen, dass im Ernstfall alles geregelt ist.

Wichtig ist, die Versicherungen regelmäßig zu prüfen und an veränderte Lebenssituationen anzupassen. Ein kurzer Check spart oft viel Aufwand und schützt langfristig. Wer selbst eine Hilfe im Minijob beschäftigt, sollte auf korrekte Anmeldung und klare Absprachen achten. Selbstständige Fachkräfte hingegen bringen ihren Versicherungsschutz meist mit, vor allem, wenn sie über geprüfte Plattformen tätig sind.

Wenn Sie Ihre Reinigung über Helpling buchen, sind diese Punkte bereits berücksichtigt. Die dort vermittelten Haushaltshilfen sind haftpflichtversichert, und alle Abläufe sind transparent dokumentiert. Schäden werden unkompliziert bearbeitet, Sie erhalten eine offizielle Rechnung und können sich auf geprüfte Fachkräfte verlassen.

So wird Reinigung zur sicheren Sache. Sie genießen ein gepflegtes Zuhause, Ihre Hilfe arbeitet mit gutem Gefühl, und beide Seiten wissen, dass im Hintergrund alles abgesichert ist. Genau so funktioniert Vertrauen im Alltag: klar, einfach und professionell.

Haushaltshilfe versichern: häufig gestellte Fragen (FAQs) 

Muss ich meine Haushaltshilfe anmelden?

Ja. Sobald Sie eine Haushaltshilfe regelmäßig oder gegen Entgelt beschäftigen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren. Damit ist Ihre Haushaltshilfe automatisch gesetzlich unfallversichert. Eine einfache Registrierung genügt, und Sie erfüllen alle rechtlichen Vorgaben.

Welche Versicherung ist Pflicht?

Pflicht ist die gesetzliche Unfallversicherung für angestellte Haushaltshilfen. Sie schützt bei Unfällen während der Arbeit und auf dem Weg dorthin. Für selbstständige Hilfen besteht keine gesetzliche Pflicht, allerdings sind diese in der Regel über eine eigene Betriebshaftpflicht abgesichert. Bei einer Reinigung über Helpling ist dieser Schutz automatisch inklusive.

Was deckt die Hausratsversicherung ab?

Die Hausratsversicherung schützt Ihr Eigentum vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch. Sie greift allerdings nicht, wenn eine fremde Person, etwa eine Haushaltshilfe, versehentlich etwas beschädigt. In diesem Fall kommt eine Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Eine Kombination aus Hausrat- und Haftpflichtschutz bietet die umfassendste Absicherung für Ihren Haushalt.

Wer haftet bei einem Schaden?

Das hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab. Bei angestellten Kräften haftet meist der Arbeitgeber bei leichter Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Hilfe selbst. Selbstständige Haushaltshilfen haften über ihre eigene Betriebshaftpflicht. Wenn Sie Ihre Reinigung über Helpling buchen, wird der Schaden direkt, schnell und einfach über die Plattform abgewickelt.

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