AGB zur Nutzung der Plattform

Stand: 06.09.2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Plattform www.helpling.de als Dienstleister

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1. Die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, Reinigungstätigkeiten in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen sowie Handwerksleistungen durch selbständige Unternehmer (sog. „SoloSelbstständige“) (nachfolgend „DIENSTLEISTER“ genannt) durch die Helpling GmbH & Co. KG, Jägerstraße 67, 10117 Berlin (nachfolgend „HELPLING“ genannt) und die sonstige Nutzung der Webseite www.helpling.de (“Plattform“) sowie der Dienstleistungen von HELPLING erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von HELPLING.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zur Zeit der Registrierung des DIENSTLEISTER gültigen bzw. in der ihr zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung für die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die ständige Vermittlung von Verträgen über haushaltsnahe Dienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen oder Handwerksleistungen in Gebäuden (“Dienstleistungen”) mit Bestellern (“KUNDE”) durch die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Anbieten und Finden solcher Dienstleistungen sowie für die technische Abwicklung solcher Vertragsabschlüsse. Die Dienstleistungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem DIENSTLEISTER zustande. HELPLING wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen KUNDEN und DIENSTLEISTERN vermittelten Dienstleistungsverträge. HELPLING ist jedoch in jedem Falle berechtigt, als Vertreter mit Abschlussvollmacht für den DIENSTLEISTER aufzutreten und für diesen Verträge mit KUNDEN zu schließen.

2. HELPLING erhält für jeden vermittelten Dienstleistungsvertrag eine Provision.

3. Die Abwicklung von Zahlungen des KUNDEN an den DIENSTLEISTER erfolgt über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister („Zahlungsdienstleister“) auf Basis eines gesonderten Zahlungsdienstleistungsvertrages. HELPLING vermittelt diesen Zahlungsdienstleistungsvertrag lediglich, ist aber selbst in den Zahlungsabwicklungsprozess nicht eingebunden und nicht selbst Partei des Zahlungsdienstleistungsvertrages.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS

1. Der DIENSTLEISTER bietet HELPLING den Abschluss des Vertrages über die Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen (“Vermittlungsvertrag“) durch Anmeldung auf der Plattform an. Bei der Anmeldung muss der DIENSTLEISTER die Daten gemäß § 6 Abs. 1 wahrheitsgemäß angeben und die dort genannten Unterlagen einreichen.

2. HELPLING prüft das Angebot und bestätigt dem DIENSTLEISTER nach Abschluss der Prüfung die Registrierung unter Mitteilung der Freischaltung des vollständigen Nutzerkontos. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Mitteilung der Freischaltung per E-Mail zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit HELPLING besteht nicht.

3. Der DIENSTLEISTER stimmt zeitgleich mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages auch der Weitergabe der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (Name, Kontonummer etc.) an den Zahlungsdienstleister zu.

4. Für die Anmeldung auf der Plattform erhebt HELPLING eine einmalige Gebühr („Anmeldegebühr“). Die Höhe der Anmeldegebühr ist abhängig vom Ort, in dem der DIENSTLEISTER sich erstmalig registriert. HELPLING ist berechtigt, die Höhe der Anmeldegebühr jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Höhe der Anmeldegebühr wird dem DIENSTLEISTER rechtzeitig mit der Anmeldung auf der Plattform mitgeteilt. Die aktuelle Anmeldegebühr je Ort finden Sie außerdem hier.

5. HELPLING bietet dem Dienstleister gegen ein Entgelt Sonderleistungen an. Es gelten die zum Zeitpunkt der Nutzung aufgeführten Preise.

§ 4 VERMITTLUNG

1. HELPLING nimmt über die Plattform, über die Helpling-App, telefonisch, per SMS oder per E-Mail Anfragen von KUNDEN für Dienstleistungen („Buchungsanfrage“ oder „Angebot“) entgegen und wertet die Buchungsanfrage nach Ort, Zeit, Preis und Leistungsumfang aus. HELPLING ermittelt für die Buchungsanfrage des KUNDEN passende Dienstleister und übermittelt die Buchungsanfrage (in der Regel durch Weiterleitung der Buchungsanfrage per E-Mail, per SMS, über das Helpling-Portal, über die Helpling-App oder im Einzelfall auch telefonisch).

2. Der DIENSTLEISTER teilt HELPLING über die Plattform, über die Helpling-App, telefonisch oder per EMail mit, ob er die Dienstleistung ausführt.

3. HELPLING nimmt namens des DIENSTLEISTER, der zuerst die Buchungsanfrage beantwortet hat, das Angebot des KUNDEN an, indem HELPLING den KUNDEN per E-Mail benachrichtigt und den Auftrag bestätigt. Die Vermittlung ist mit der Mitteilung erbracht.

4. HELPLING wirkt beim Abschluss von Verträgen über Dienstleistungen als Vermittler für den DIENSTLEISTER mit. Der DIENSTLEISTER führt die mit ihren KUNDEN geschlossenen Dienstleistungsverträge in eigener Organisation und Verantwortung aus. HELPLING haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Verträge über Dienstleistungen durch den DIENSTLEISTER.

§ 5 WEITERE PFLICHTEN VON HELPLING

1. HELPLING ist verpflichtet,

a) die Plattform zu betreiben und den DIENSTLEISTER dort mit den von ihr angegebenen Preisen, Zeiten und Ort für Dienstleistungen zu führen,

b) fortlaufend ein Nutzerkonto für den DIENSTLEISTER zu führen, auf dem die durch HELPLING vermittelten Vertragsabschlüsse aufgeführt und Rechnungen zur Einsicht aufbewahrt werden;

c) zu den von dem DIENSTLEISTER angebotenen Preisen, Zeiten und Ort passende Buchungsanfragen der KUNDEN an den DIENSTLEISTER zu übermitteln; d) bei Zusage des DIENSTLEISTER gegenüber dem KUNDEN die Buchungsanfrage in dessen Namen anzunehmen;

d) bei Zusage des DIENSTLEISTER gegenüber dem KUNDEN die Buchungsanfrage in dessen Namen anzunehmen;

e) den DIENSTLEISTER in einer Haftpflichtversicherung betreffend Schäden bei der Erbringung der Dienstleistung mit zu versichern – erfasst sind hierbei jedoch nur Schäden die EUR 350 übersteigen, maximal aber EUR 5.000.000. Für die Erstattung des Differenzbetrages (also die „ersten EUR 350“) ist der DIENSTLEISTER verantwortlich. HELPLING empfiehlt den DIENSTLEISTERN grundsätzlich eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

2. HELPLING erstellt im Namen des DIENSTLEISTER Rechnungen über die ausgeführten Dienstleistungen und übernimmt den Versand an den KUNDEN. Die Angaben des DIENSTLEISTER zu ihren umsatzsteuerlichen Merkmalen sind maßgeblich, solange der DIENSTLEISTER sie nicht in seinem Nutzerprofil ändert.

3. HELPLING bearbeitet Umbuchungen und Stornierungen von KUNDEN (dabei steht es HELPLING frei, eine eigene Bearbeitungsgebühr gegenüber dem KUNDEN zu erheben). Wünscht ein KUNDE die Änderung eines Termins für Dienstleistungen oder storniert er die Buchung, teilt HELPLING dies dem DIENSTLEISTER unverzüglich mit.

4. HELPLING nimmt Mängelrügen von KUNDEN entgegen und leitet sie an den DIENSTLEISTER zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter. Der DIENSTLEISTER unterrichtet HELPLING, sofern eine Rechnung wegen Mängelrügen nicht gestellt oder dem KUNDEN eine Gutschrift erteilt werden soll.

§ 6 PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS

1. Bei der Anmeldung auf der Plattform bestätigt der DIENSTLEISTER, dass er berechtigt ist einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland nachzugehen und übermittelt HELPLING folgende Informationen / Unterlagen:

a) voraussichtliche Verfügbarkeit und Ort der angebotenen Dienstleistungen;

b) Preis (pro Stunde) der angebotenen Dienstleistungen;

c) Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;

d) Steuernummer;

e) E-Mail-Adresse, Telefonnummer;

f) aktueller Status der Umsatzsteuerpflicht;

g) gültige und vollständige Bankverbindung;

2.HELPLING ist berechtigt, vor einer Registrierung Referenzen über Tätigkeiten als Dienstleister– zum Beispiel Referenzen früherer Kunden – zu verlangen oder die Durchführung eines Probetermins, bei der der DIENSTLEISTER einen von HELPLING ausgewählten selbstständigen Dienstleister begleitet und seine fachliche Befähigung nachweist.

3. Bei Änderung vorstehender Angaben ist der DIENSTLEISTER verpflichtet, diese HELPLING unverzüglich mitzuteilen. Zudem bestätigt der DIENSTLEISTER hiermit, dass ihm bekannt ist, dass ohne Vorlage der angeforderten Informationen und Unterlagen eine Vermittlung von Dienstleistungsverträgen an den DIENSTLEISTER nicht erfolgen kann.

4. Der DIENSTLEISTER bestätigt durch die Anmeldung auf der Plattform, dass er die Dienstleistungen im Rahmen eines ordentlich angemeldeten Gewerbes erbringt. Für die ordnungsgemäße Leistung von Steuern und Abgaben ist der DIENSTLEISTER selbst verantwortlich.

5. Der DIENSTLEISTER steht zur Erbringung von Dienstleistungen für KUNDEN gemäß dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Annahme von Buchungsanfragen besteht nicht. Der DIENSTLEISTER bevollmächtigt HELPLING zur Annahme von Buchungsanfragen und Abgabe der zur Auftragsabwicklung notwendigen Erklärungen nach ihren Weisungen.

6. Der DIENSTLEISTER informiert HELPLING über kurzfristige Änderungen hinsichtlich bereits gebuchter Dienstleistungen, insbesondere seine absehbare Verspätung über die Plattform oder telefonisch, um HELPLING eine umgehende Benachrichtigung des KUNDEN zu ermöglichen.

7. Der DIENSTLEISTER stimmt der Weitergabe seiner Adress- und Kontaktdaten an seine KUNDEN zu, sofern diese von seinen KUNDEN ausdrücklich angefragt werden, die Anfrage im Zusammenhang mit einem gebuchten Auftrag steht und es hierfür einen nachvollziehbaren Grund gibt (z.B. Geltendmachung von Forderungen gegen den DIENSTLEISTER).

§ 7 STORNIERUNGEN

1. KUNDEN, die Verbraucher sind, können im Wege des Fernabsatzes geschlossene Dienstleistungsverträge widerrufen. Soweit der DIENSTLEISTER mit der Tätigkeit noch nicht begonnen hat, ist ein solcher Widerruf für den KUNDEN nicht mit einer Vergütungspflicht verbunden.

2. Storniert ein KUNDE, der Unternehmer ist, weniger als 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn, hat der DIENSTLEISTER in Abhängigkeit des Stornierungszeitpunkts einen Anspruch auf folgende Zahlung: Für eine Stornierung, die (i) 48 – 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem KUNDEN eine Gebühr in Höhe von 25% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben werden; (ii) die zwischen 24 – 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem KUNDEN eine Gebühr von 50% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben werden; die (iii) weniger als 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann gegenüber dem KUNDEN eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben werden. Hiervon ausgenommen sind stornierte Aufträge, die weniger als 36 Stunden vor geplantem Auftragsbeginn durch HELPLING vermittelt wurden.

3. Eine Kündigung von angenommenen Buchungsanfragen ist nicht zulässig. Unabhängig davon bemüht sich HELPLING bei einer Absage des DIENSTLEISTER um Ersatz. Der DIENSTLEISTER ist (i) bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Dienstleistungsbeginn HELPLING gegenüber zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 15 zum Ausgleich des Provisionsverlustes und des mit der Bearbeitung verbundenen Aufwands („Stornierungsgebühr“) verpflichtet und (ii) bei Nichterscheinen HELPLING gegenüber zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 50 zum Ausgleich des Provisionsverlustes und des mit der Bearbeitung verbundenen Aufwands („Stornierungsgebühr“) verpflichtet.. Dem DIENSTLEISTER bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der DIENSTLEISTER erklärt sich damit einverstanden, dass HELPLING im Falle einer Absage bzw. eines Nichterscheinens des DIENSTLEISTER in vorbezeichneten Sinne von dem angegebenen Bankkonto des DIENSTLEISTER die fällige Stornierungsgebühr einzieht und erteilt eine entsprechende Einzugsermächtigung.

§ 8 ZAHLUNGSABWICKLUNG, PROVISION

1. Alle Zahlungen von KUNDEN an den DIENSTLEISTER für die Vergütung der Dienstleistungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister. Zahlungsdienstleistungen für Dienstleister auf HELPLING werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen oder das weitere Agieren als Dienstleister auf HELPLING, akzeptieren Sie die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden dürfen. Als Voraussetzung, dass HELPLING die Vermittlung des Zahlungsdienstleistungsvertrags mit Stripe ermöglichen kann, stimmen Sie zu, vollständige und komplette Informationen über sich und ihr Unternehmen für HELPLING bereitzustellen, und sie autorisieren HELPLING, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.

2. HELPLING erhält für die Vermittlung der Dienstleistungen und die zur Abwicklung erbrachten Dienstleistungen (inklusive der Vermittlung des Zahlungsdienstleistungsvertrages) eine Provision von dem DIENSTLEISTER. Die Provision ist abhängig von der Anzahl der laut Buchungsanfrage mit dem KUNDEN vereinbarten Stunden, der Art der Buchung (mehrmalige Buchung oder einmaliger Auftrag) sowie dem Ausführungsort. Die Provision berechnet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Vermittlung einer Dienstleistung gültigen Provisionsliste, welche hier gefunden werden kann.

3. HELPLING stellt dem DIENSTLEISTER per E-Mail oder im Nutzerkonto die Rechnungen über die von dem DIENSTLEISTER erbrachten Dienstleistungen und Angaben zur Bezahlung durch den KUNDEN zur Verfügung. DER DIENSTLEISTER weist den Zahlungsdienstleister bei Abschluss der Buchung an, den Gesamtpreis der Buchung beim KUNDEN einzuziehen und den von den KUNDEN gezahlten Betrag für den DIENSTLEISTER (abzüglich der Provision für HELPLING) treuhänderisch zu verwahren. Der DIENSTLEISTER weist den Zahlungsdienstleister zusätzlich bereits mit Abschluss der Buchung an, die von KUNDEN bezahlten Vergütungen abzüglich der Provision von HELPLING an den DIENSTLEISTER auszuzahlen sowie die Provision an HELPLING auszuzahlen. Die Anweisungen an den Zahlungsdienstleister werden über die Plattform erteilt. Die Auszahlung der von den KUNDEN an den Zahlungsdienstleister bezahlten Vergütungen erfolgt an den DIENSTLEISTER in der Regel zum 09. und 24. des Monats. Die dann beim Zahlungsdienstleister zur Auszahlung bereit stehenden Vergütungen werden vom Zahlungsdienstleister an den DIENSTLEISTER ausgezahlt. Der DIENSTLEISTER kann gegen eine Servicegebühr HELPLING beauftragen, die Auszahlung der zur Auszahlung bereit stehenden Vergütungen außerhalb des regulären Auszahlungsrhythmus’ beim Zahlungsdienstleister zu veranlassen. Die Höhe der Servicegebühr wird dem DIENSTLEISTER vor Abschluss der Beauftragung auf der Plattform angezeigt. Die Auszahlung der Provision an HELPLING erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Buchung.

4. Wird eine zwischen DIENSTLEISTER und KUNDE vereinbarte Dienstleistung durch einen von dem DIENSTLEISTER zu vertretenden Umstand nicht durchgeführt und zahlt der KUNDE deshalb nicht, bleibt der Provisionsanspruch von HELPLING in voller Höhe erhalten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der KUNDE die Zahlung aufgrund mangelhafter Ausführung der Dienstleistung verweigert oder die Vergütung grundlos nicht bezahlt. Die Durchsetzung nicht bezahlter Vergütungen ist Sache des DIENSTLEISTER.

§ 9 AUSGLEICHSANSPRUCH

1. Möchte der DIENSTLEISTER weitere Dienstleistungen jeglicher Art, welche über HELPLING vermittelt werden, für einen KUNDEN erbringen, dessen Auftrag der DIENSTLEISTER von HELPLING innerhalb der letzten 24 Monate vermittelt wurde, weist der DIENSTLEISTER den KUNDEN darauf hin, dass dazu eine Buchungsanfrage über HELPLING erforderlich ist.

2. Nimmt der DIENSTLEISTER neue Aufträge eines von HELPLING vermittelten KUNDEN an, die nicht über die Plattform abgewickelt werden, hat HELPLING Anspruch auf Zahlung eines billigen Ausgleichs für den Provisionsverlust durch den Wegfall der Vermittlung weiterer Aufträge des KUNDEN in Höhe von 500 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

§ 10 HAFTUNG

1. HELPLING haftet nicht für die Durchführung des Dienstleistungsvertrages durch den DIENSTLEISTER.

2. Im Übrigen haftet HELPLING bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch HELPLING nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadenersatz haftet HELPLING – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet HELPLING nur

(1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

(2) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der DIENSTLEISTER regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

3. Die Seiten von www.helpling.de enthalten auch Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte HELPLING unter Umständen nicht bekannt sind. Links auf fremde Internetseiten dienen lediglich der Erleichterung der Navigation. HELPLING übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.

§ 11 BEENDIGUNG DES VERTRAGES

1. Der Vermittlungsvertrag beginnt nach Registrierung des DIENSTLEISTER und Freischaltung der Plattformnutzung durch HELPLING.

2. Er läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Parteien jederzeit unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; eine Mitteilung per E-Mail wahrt diese.

3. HELPLING ist berechtigt, die Übermittlung von Buchungsanfragen an den DIENSTLEISTER einzustellen, wenn diese mehr als einen Monat keine Buchungsanfragen annimmt. Auf Verlangen des DIENSTLEISTER wird die Übermittlung jederzeit wieder aufgenommen.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Der DIENSTLEISTER ist damit einverstanden, dass HELPLING während der Laufzeit des Vermittlungsvertrages und bis zu 6 Monaten danach zur Verbesserung und Erweiterung der Angebote des Portals www.helpling.de den DIENSTLEISTER per E-Mail, Telefon oder postalisch kontaktiert, um sich so über die Zufriedenheit mit den Angeboten der Plattform zu informieren sowie über Ergänzung, Erweiterung, Neuigkeiten und Kooperationsangebote zu informieren.

2. Der DIENSTLEISTER ist während der Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, andere Aufträge für nicht über HELPLING erworbene Kunden auch ohne die Kenntnis von HELPLING auszuführen.

3. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Der DIENSTLEISTER verwendet die ihr durch eine Buchungsanfrage bekannt gewordenen persönlichen Daten von ihren KUNDEN nur zur Erfüllung der jeweils geschlossenen Dienstleistungsverträge.

4. HELPLING und DIENSTLEISTER behandeln Informationen zu KUNDEN, Prozessabläufen, von den Parteien zu erbringenden Leistungen und der Provision (auch nach Beendigung des Vertrages) streng vertraulich, wenn und soweit sie nicht aufgrund Gesetz oder vertraglicher Vereinbarung zur Offenlegung verpflichtet bzw. berechtigt sind. In gleicher Weise hat der DIENSTLEISTER von ihm eingesetzte Erfüllungsgehilfen vor deren Einsatz bei dem KUNDEN zu verpflichten und dies HELPLING auf Aufforderung nachzuweisen.